§ 1. Geltungsbereich
(1). Unsere AGB gelten ausschließlich und ohne erneuten ausdrücklichen Hinweis auch für alle künftigen Warenlieferungen und Leistungen, die wir an den Kunden erbringen. Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Kunden erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Dies gilt auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder abweichender Bedingungen des Kunden die Lieferung vorbehaltlos ausführen.
(2). Diese AGB gelten nur gegenüber Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen im Sinn des § 310 Abs. (1) BGB.
§ 2. Angebot und Vertragsabschluss
(1). Unsere Angebote sind verbindlich. Der Kunde ist an seine Bestellung 8 Tage gebunden. Der Vertrag kommt durch den Bestellabschluss zustande.
§ 3. Mengen- und Maßangaben, Mitwirkungspflichten
(1). Mit dem Zustandekommen des Vertrags bestätigt der Kunde, dass sämtliche Mengen und Maße in seinen Bestellungen auf seinen von ihm geprüften Angaben basieren. Stellen sich nachträglich Abweichungen zu den Angaben des Kunden heraus, gehen hierdurch bedingte Mehrkosten zu seinen Lasten.
(2). Der Kunde benennt einen Ansprechpartner, der uns für notwendige Informationen zur Verfügung steht und die zur Auftragsdurchführung notwendigen Entscheidungen trifft oder unverzüglich herbeiführen kann.
(3). Der Kunde schafft alle Voraussetzungen, um eine ordnungsgemäße Ausführung des Auftrags zu ermöglichen. Insbesondere wird der Kunde sicherstellen, dass alle erforderlichen Mitwirkungen seinerseits oder seiner Erfüllungsgehilfen rechtzeitig, im erforderlichen Umfang und für uns kostenlos erbracht werden.
(4). Die für die Ausführung erforderlichen kundenspezifischen Unterlagen und andere notwendigen Informationen hat der Kunde uns zur Verfügung zu stellen.
(5). Der Kunde haftet für Verzögerungen oder Fehler in der Auftragsausführung, wenn sich diese aus von ihm eingereichten Leistungsdaten, falschen oder unvollständigen Angaben oder sonstigen von ihm zu vertretenden Umständen ergeben.
§ 4. Preise, Zahlungsbedingungen
(1). Zahlungen des Kunden sind sofort oder bei Rechnungsstellung bei uns einzugehen, sofern keine andere schriftliche Vereinbarung getroffen wurde.
(2). Sofern nichts anderes vereinbart ist, gelten unsere Preise „ab Werk“, zzgl. Transport und Verpackung; die hierfür anfallenden Kosten werden gesondert ausgewiesen und in Rechnung gestellt.
(3). Die gesetzliche Umsatzsteuer ist in unseren Preisen gemäß der gesetzlichen Grundlage eingeschlossen;
(4). In Folge eines Zahlungsverzugs nach Ablauf der 8 Tagesfrist, ist der Verkäufer berechtigt, die Bestellung zu stornieren.
§ 5. Lieferzeit, Fristen, Teillieferungen
(1). Ausgeschriebene Lieferzeiten sind ungefähre Angaben und können je nach Versanddienstleister abweichen.
(2). Von uns nicht zu vertretende unvorhergesehene Ereignisse (insbesondere Streik, höhere Gewalt und nicht rechtzeitige Selbstbelieferung) verlängern die vereinbarten Lieferfristen und Termine für die Dauer der Verzögerung zzgl. einer angemessenen Anlaufzeit. Der Kunde ist über diese Umstände unverzüglich zu informieren; sollte die Verzögerung länger als drei Wochen andauern, ist er nach Setzung einer angemessenen Nachfrist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, soweit dieser noch nicht erfüllt ist. Dieses Recht steht auch uns zu, wobei die Nachfristsetzung in diesem Fall nicht erforderlich ist.
(3). Werden wir nach vorstehendem Absatz von unserer Leistungsverpflichtung frei oder verlängert sich die Lieferfrist oder der vereinbarte Fertigungstermin, hat der Kunde keine Schadensersatzansprüche.
(4). Soweit vertraglich nichts anderes vereinbart ist, sind Teillieferungen durch uns ebenso zulässig, wie Lieferungen vor Ablauf der vereinbarten Lieferzeit.
(5). Kommt der Kunde in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten, sind wir berechtigt, den uns insoweit entstehenden Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen ersetzt zu verlangen. Weitergehende Ansprüche oder Rechte bleiben vorbehalten. Die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung der Ware geht in dem Zeitpunkt auf den Kunden über, in dem dieser in Annahme- oder Schuldnerverzug geraten ist.
(7). Wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen, soweit der zugrunde liegende Vertrag ein Fixgeschäft im Sinn von § 286 Abs. (2) Nr. 4 BGB oder von § 376 HGB ist.
(8). Wir haften ferner nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern der Lieferverzug auf einer von uns zu vertretenden vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzung beruht; ein Verschulden unserer Vertreter oder Erfüllungsgehilfen ist uns zuzurechnen. Sofern der Lieferverzug auf einer von uns zu vertretenden grob fahrlässigen Vertragsverletzung beruht, ist unsere Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
(9). Wir haften auch dann nach den gesetzlichen Bestimmungen, soweit der von uns zu vertretende Lieferverzug auf der schuldhaften Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht beruht; in diesem Fall ist aber die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
§ 6. Gefahrübergang
(1). Sofern nichts anderes vereinbart wurde, ist Lieferung „ab Werk“ vereinbart. Die Gefahr geht in allen Fällen – einschließlich der Gefahr einer Beschlagnahme – auch bei frachtfreier Lieferung mit der Aushändigung des Liefergegenstandes an die Transportperson auf den Kunden über. Dies gilt auch, wenn wir selbst transportieren. Verzögert sich die Absendung aus Gründen, die in der Verantwortung des Kunden liegen, so geht die Gefahr bereits mit der Mitteilung der Versandbereitschaft auf den Kunden über.
(2). Mangels entgegenstehender Vereinbarung bestimmen wir die Art und Weise der Verpackung und des Versandes. Sofern der Kunde es schriftlich beantragt, decken wir die Lieferung durch eine Transportversicherung auf seine Kosten ein.
§ 7. Eigentumsvorbehalt
(1). Die Ware bleibt in unserem Eigentum, bis sämtliche Ansprüche, die uns aus der Geschäftsverbindung mit dem Kunden zustehen, erfüllt sind. Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, die Ware zurückzuhalten oder auch zurückzunehmen.
(2). Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat uns der Kunde unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, damit wir Drittwiderspruchsklage gemäß § 771 ZPO erheben können.
(3). Der Kunde darf die Vorbehaltsware nur im ordentlichen Geschäftsgang und solange er nicht gegenüber uns in Verzug ist, weiter verkaufen; er tritt uns jedoch bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Endrechnungsbetrags (zzgl. USt.) ab, die ihm aus der Weiterveräußerung gegen seine Abnehmer oder Dritte erwachsen, und zwar unabhängig davon, ob die Ware ohne oder mit Veredelung weiterverkauft worden ist. Zur Einziehung dieser Forderung bleibt der Kunde auch nach der Abtretung ermächtigt. Unsere Befugnis, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt hiervon unberührt. Wir verpflichten uns jedoch, dies nicht zu tun, solange der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten Erlösen nachkommt, nicht in Zahlungsverzug gerät und kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt ist oder Zahlungseinstellung vorliegt. Ist aber dies der Fall, können wir verlangen, dass der Kunde uns die abgetretenen Forderungen und die Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und den Schuldnern (Dritten) die Abtretung mitteilt.
(4). Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Kunden insoweit freizugeben, als der realisierbare Wert unserer Sicherheit die zu sichernden Forderungen um mehr als 10% übersteigt; die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten obliegt uns.
§ 8. Mängelhaftung, Schadenersatz
(1). Mängelansprüche des Kunden setzen voraus, dass dieser seinen nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist. Der Kunde hat die Ware sofort nach Eingang zu untersuchen. Liefern wir auf Wunsch des Kunden direkt an dessen Endkunden, so hat der Kunde für die Einhaltung der Pflichten nach § 377 HGB Sorge zu tragen. Beanstandungen (Produktionsfehler, Fehlmengen, Falschlieferung etc.) sind uns unverzüglich, spätestens innerhalb von fünf Arbeitstagen nach Erhalt der Ware, in jedem Fall vor Weiterveräußerung, Vernichtung oder Entsorgung schriftlich per E-Mail anzuzeigen. Transportschäden sind uns unverzüglich, spätestens innerhalb von 24 Stunden, schriftlich per E-Mail anzuzeigen. Bei offensichtlichen Transportschäden hat der Kunde eine schriftliche Bestätigung des Frachtführers einzuholen und an uns zu übermitteln.
(2) Der Kunde ist bei Vorliegen eines Sachmangels zunächst darauf beschränkt, Nacherfüllung geltend zu machen, wobei wir uns die Wahl der Art der Nacherfüllung vorbehalten. Der Kunde hat das Recht, bei Fehlschlagen der Nacherfüllung zu mindern oder nach seiner Wahl vom Vertrag zurückzutreten.
(3). Wir sind berechtigt, die Nacherfüllung zu verweigern, wenn sie für uns mit unverhältnismäßigen Kosten verbunden ist. An Stelle der Nacherfüllung kann dann vom Käufer Minderung des vereinbarten Preises oder Rückgängigmachung des Vertrags verlangt werden.
(4). Wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern der Kunde Schadensersatzansprüche geltend macht, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von uns, unseren Vertretern oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Soweit keine vorsätzliche Vertragsverletzung vorliegt, ist die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
(5). Wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern wir, unsere Vertreter oder Erfüllungsgehilfen schuldhaft eine wesentliche Vertragspflicht verletzen; auch in diesem Fall ist aber die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
(6). Die Haftung wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührt; dies gilt auch für die zwingende Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.
(7). Soweit nicht vorstehend anders geregelt, ist die Haftung ausgeschlossen.
(8). Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt 12 Monate, gerechnet ab Gefahrübergang. Die gesetzliche Verjährungsfrist im Falle eines Lieferregresses nach den §§ 478 und §§ 479 BGB und in den Fällen der §§ 438 Abs. (1) Nr. 2, 634 a Abs. (1) Nr. 2 bleibt unberührt. Dies gilt auch in den Fällen der vorstehenden Absätze (4) bis (6).
(9). Eine weitergehende Haftung auf Schadensersatz ist – ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs – ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für Schadensersatzansprüche aus Verschulden bei Vertragsabschluss, wegen sonstiger Pflichtverletzungen oder wegen deliktischer Ansprüche auf Ersatz von Sachschäden gemäß § 823 BGB. Diese Begrenzung gilt auch, soweit der Kunde an Stelle eines Anspruchs auf Ersatz des Schadens statt der Leistung Erstattung nutzloser Aufwendungen verlangt. Soweit die Schadensersatzhaftung uns gegenüber ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, gilt dies auch im Hinblick auf die persönliche Schadensersatzhaftung unserer Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
§ 9. Abnahmepflicht
(1). Es gehört zum Pflichtenkreis des Kunden die gelieferten Waren entgegenzunehmen.
(2). Kommt es aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, zu einer Nichtabnahme bestellter Waren, so trägt der Kunde die gesamten zusätzlichen Versandkosten, pro versendetem Paket. Dem Kunde ist der Nachweis gestattet, dass uns kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.
§ 10. Abtretung, Aufrechnung, Zurückbehaltung
(1). Der Kunde ist nicht berechtigt, gegen uns gerichtete Forderungen oder Rechte aus der Geschäftsverbindung ohne unsere Zustimmung an Dritte abzutreten oder auf Dritte zu übertragen.
(2). Aufrechnungsrechte stehen dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt sind.
(3). Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Kunde nur befugt wenn sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.
§ 11. Erfüllungsort, Gerichtsstand, anwendbares Recht
(1). Erfüllungsort und Gerichtsstand für Streitigkeiten mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen ist Nürnberg. Darüber hinaus sind wir berechtigt, den Kunden auch an seinem Sitz zu verklagen.
(2). Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland; die Geltung des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen.
(3). Sollte eine der vorstehenden Bestimmungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Gültigkeit der anderen Regelungen hiervon unberührt-